Gewerkschaft rät zur Prüfung
Urlaubsgeld-Check
Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten in Dortmund, bei ihrer aktuellen Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zur Jahresmitte zu achten. „Für viele Menschen steht der erste Urlaub nach langer Zeit an – ein paar zusätzliche Euro vom Arbeitgeber sind da hochwillkommen. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk und der Gastronomie – ist...