Minijob in der Gastronomie: Teilzeitkräfte sollen auf Arbeitsvertrag bestehen!
Keine „Jobs zweiter Klasse“: Wenn es um die Rechte von Mini-Jobbern geht, nehmen es nach Ansicht der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) viele Chefs im Kreis Wesel mit dem Gesetz nicht so genau. Leidtragende seien die Beschäftigten. Viele Arbeitgeber wüssten nicht, dass ihre geringfügig Beschäftigten den anderen Arbeitnehmern gleichgestellt seien. Nicht selten drückten sich Mini-Job-Chefs allerdings auch bewusst um ihre Pflichten. „Nur so ist es zu erklären, dass viele 450-Euro-Jobber...