Neuregelung

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Ratgeber
„Schrottimmobilen“ wird Sanierung oder Abrissbirne verordnet: Jetzt können Kommunen zum ersten Mal gegen leer stehende, verwahrloste Gebäude vorgehen. Darauf hat die IG BAU hingewiesen. | Foto: IG Bau

Stadt Hagen darf Schrottimmobilien abreißen lassen

Schlechte Zeiten für Besitzer von „Schrottimmobilien“: Die Stadt Hagen kann künftig wirkungsvoller gegen Eigentümer von leer stehenden, verwahrlosten Gebäuden vorgehen. Möglich wird dies durch eine Änderung des Baugesetzbuches, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hingewiesen. „Die Neureglung gibt der Stadt Hagen jetzt ganz konkret die Möglichkeit, die Eigentümer von verwahrlosten Gebäuden an den Abrisskosten zu beteiligen. Damit...

  • Hagen
  • 13.05.13
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