Ratgeber
NRW-Erlass gibt "grünes Licht" für bestimmte Personengruppen des Medizin- und Pflegebereichs
Stadt bereitet sich auf weitere Impfungen vor
Das NRW-Gesundheitsministerium hat einen neuen Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 veröffentlicht. Darin ist nun geregelt, dass in der Prioritätengruppe 1 entsprechend der Impfverordnung des Bundes nur die über 80-Jährigen und Personen, die das "65. Lebensjahr vollendet haben" Anspruch auf eine Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe von BioNTech oder Moderna haben. Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die laut Impfverordnung in den weiteren...