neue Verordnung

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Politik
Der Besuch von Weihnachtsmärkten in NRW ist ab 24. November 2021 nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.  | Foto: ShenXin auf Pixabay

Corona
Ab morgen 2G in Nordrhein-Westfalen

Jetzt wird es ernst für Ungeimpfte in NRW: Ab morgen (24. November) dürfen sie arbeiten und einkaufen, sind aber ansonsten weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Das sieht die neue Coronaschutzverordnung vor, die bis 21. Dezember 21 gilt.  Besuche in Restaurants, Plantschen im Schwimmbad, Fußball im Verein, Bummeln über den Weihnachtsmarkt, Besuche in Kinos und Zoos - all das ist ab Mittwoch in Nordrhein-Westfalen nur noch Geimpften und Genesenen vorbehalten. Denn dann gilt...

  • Velbert
  • 23.11.21
  • 17
  • 1
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