neue Verordnung

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Ratgeber

Antennen, Kabel, Steckdosen und Co.
Elektroteile zur Stromdurchleitung ab 1. Mai im Hausmüll tabu

Antennen, Audiokabel, Mehrfachsteckdosen oder Lichtschalter – solch passive Geräte, die den Strom lediglich durchleiten, müssen ab 1. Mai 2019 als Elektroschrott gesondert entsorgt werden. „Ausgediente oder defekte Passivprodukte fallen jetzt unter das Elektrogeräte-Gesetz und sind bei den Sammelstellen der Stadt oder Gemeinde oder bei großen Elektrohändlern abzugeben. Der Rücknahmeservice ist kostenlos“, erklärt Ingrid Klatte, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale. Von der neuen Regelung...

  • Hagen
  • 08.05.19
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