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LK-Gemeinschaft
In der Woche darf eine Person sich mindestens einmal testen lassen. Symbolfoto: LK-Archiv

Neue Testverordnung
Mindestens ein kostenfreier Test pro Person und Woche

Seit Freitag, 9. April, gilt die neue Corona-Testverordnung des Landes und sie schafft in zweierlei Hinsicht Klarheit. Die bislang widersprüchliche Formulierung in Bundes- und Landesverordnungen, die sich z.T. auch auf Veröffentlichungen des Landes selbst bezog, ist vom Tisch: Bürger*Innen haben Anrecht auf mindestens eine Testung pro Woche und Person. Kreis Unna. Bislang schrieb die Landesverordnung dieses Anrecht missverständlich auf eine Testung fest. Mehrere Städte und Kreise hatten darauf...

  • Kamen
  • 12.04.21
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