In vielen Bereichen gilt die 2G-Regelung
Neue Corona-Schutzverordnung
Seit Mitte der Woche gilt für viele Bereiche des öffentlichen Lebens die sogenannte 2G-Regelung. Für den Zugang zu Freizeitangeboten ist damit ein Impf- oder Genesenennachweis Voraussetzung. 2G gilt auch bei touristischen Reisen Das gilt beispielsweise in Kultureinrichtungen, wie Theater, Konzerten oder Kino. Dies gilt auch für den Besuch von gastronomischen Betrieben, Weihnachtsmärkten im Stadtgebiet oder von (Sport-)Veranstaltungen. Auch wer selbst Sport treiben möchte, beispielsweise in...