Wirtschaft
Grundsteuer-Berechnung
Happy Elster
Wer Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist, darf sich über Erklärungsformulare freu´n, die ausgefüllt werden müssen. Als Eigentümer oder Eigentümerin ist man also aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt abzugeben. Viele denken jetzt bestimmt, warum das denn, die haben noch meine Daten. Nix da. Das Finanzamt, vielmehr die Bundesregierung verlangt aus Gründen der Steuerreform, dass die Daten neu angegeben werden – und zwar online. Bei...