Rechtsstreit um Demos der Rechten am 28. März in Dortmund geht vor das Oberverwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen widerspricht dem von der Dortmunder Polizei ausgesprochenen Demonstrationsverbot von zwei mutmaßlich rechtsextremen Versammlungen am 28. März. Die Polizei hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt und lässt das Verbot obergerichtlich klären. Die Dortmunder Polizei begründete die Demonstationsverbote mit der Prognose, dass die Versammlungen keinen friedlichen Verlauf nehmen werden. Die Polizei sieht aufgrund der Ermittlungsarbeit der letzten Monate...