Politik
BAMH: Keine Sonderkonditionen für OB Scholten
„ Für einen Oberbürgermeister als Schuldner gegenüber seiner Stadt darf es keine Sonderbedingungen geben. Wenn jedes Knöllchen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gnadenlos vollstreckt wird, dann wäre die behauptete Veranlassung einer Mahnsperre wegen Forderungen der Stadt aus Nebentätigkeiten in Aufsichtsräten gegen den OB ein offensichtlicher Machtmißbrauch. Die Nebentätigkeitsverordnung ist eindeutig. Die Forderung ist am 31.3. eines jeden folgenden Jahres fällig. Ab dem 1.4. besteht dann...