Haben Naturschutzgebiete in Dortmund nur Alibifunktion?
In Naturschutzgebieten darf kein Blümchen gepflückt, kein Bärlauchblatt darf mitgenommen werden; Hunde dürfen in den Wäldern ebenso wie die Menschen die Wege nicht verlassen. In den Gärten dürfen nach dem 28. Februar im Allgemeinen keine Sträucher und Bäume mehr geschnitten werden, in denen Vögel ihre Nester bauen. Doch viele Menschen im Dortmunder Westen wundern sich, dass der Forstbetrieb der Stadt Dortmund zumindest im Dorney in einer Weise in dieses Naturschutzgebiet eingreifen darf, wie es...