Naturschutzbehörde

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Natur + Garten
Foto: Pixabay

Untere Naturschutzbehörde erinnert: Gehölzschnitt nur bis Ende Februar zulässig!
Ab 1. März beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel

Düsseldorf/Duisburg. Gartenbesitzer aufgepasst: Wer noch Hecken oder Gehölze zurückschneiden möchte, sollte die Arbeiten in den kommenden Wochen erledigen. Denn am Samstag, 29. Februar, endet die Zeit des Gehölzschnittes. Danach beginnt die Brutzeit von heimischen Vogelarten. Darauf macht die Untere Naturschutzbehörde Düsseldorf aufmerksam. Von Manuel Bieker Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es während der Brutzeit der heimischen Vogelarten verboten, ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder...

  • Essen-Borbeck
  • 03.02.20
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