Vorbereitung des Osterfeuers: Kreis Wesel gibt an, was erlaubt ist und was nicht
Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden. Dabei müssen Regeln eingehalten werden, wie zum Beispiel Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden (100 Meter) und zu Straßen und Bahnlinien (50 Meter). Die Kreisverwaltung stellt klar: Das Höchstmaß für das Feuer sollte maximal 6 Meter Durchmesser und 3,50 Meter Höhe sein, wobei ein rund 15 Meter breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden sollte. Der öffentliche Charakter eines Osterfeuers ist wesentlicher Bestandteil...