Namensänderung ist möglich, aber nicht ohne wichtigen Grund
Wie heißen Sie bitte? Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie erhebliche Schwierigkeiten bei Aussprache und Schreibweise des Namens, können Bürger beim Kreis eine Namensänderung beantragen. Im vergangenen Jahr sind 56 Anträge (2016: 49) auf Namensänderung von der Kreisverwaltung genehmigt worden. Davon durften Bürger in 42 Fällen ihren Familiennamen ändern, 14 Mal wurde ein Vorname geändert. Für die Namensänderung aus wichtigem Grund ist der Kreis zuständig. Namensänderungen nach Hochzeiten...