Nachweis

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Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Infektionslage gilt für den Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung in Ratingen ab sofort generell die 3G-Regel. Auch Besucher müssen also nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. | Foto: Symbolfoto / LK-Archiv

Zutritt nur mit 3G-Nachweis
3G-Regel in Gebäuden der Stadtverwaltung Ratingen

Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Infektionslage gilt für den Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung in Ratingen ab sofort generell die 3G-Regel. Auch Besucher müssen also nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Gemäß den Regelungen im Infektionsschutzgesetz darf ein Antigen-Schnelltest (Bürgertest) als Nachweis nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Zu beachten ist außerdem, dass der jeweilige Nachweis nur in Verbindung...

  • Ratingen
  • 24.11.21
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