Politik
Stadtkämmerer einig: Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nachvollziehbar
(von Dr. Anja Pielorz) Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichshof in Münster hat auf 18 Seiten der NRW-Regierung einen Dämpfer versetzt. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hat die höchste Rechtsinstanz in das hohe Gut der politischen Haushaltsautonomie eingegriffen. Das bedeutet: Die von Rot-Grün im Nachtragshaushalt 2010 beschlossene Kreditlinie darf vorerst nicht ausgeschöpft werden. Das ist zunächst nur eine einstweilige Anordnung, die mündliche Verhandlung findet in Münster...