Förderobergrenze für Herdenschutzmaßnahmen abgeschafft / Hundeschutzordnung müsse noch dringend angepasst werden
NABU NRW begrüßt EU-Beschluss zur Notifizierung der Förderrichtlinie Wolf
Bislang konnten Nutztierhalter für Herdenschutzmaßnahmen lediglich bis zu einer finanziellen Obergrenze von 20.000 Euro in drei Jahren gefördert werden. Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Förderrichtlinie zum Wolf nun durch die Europäische Kommission notifiziert und die Förderobergrenze damit abgeschafft. Der NABU NRW begrüßt diese längst überfällige Entwicklung sehr. „Das ist ein großer Fortschritt und finanzieller Rückhalt für viele Weidetierhalter. Damit ist endlich die...