Düsseldorf: Corona-Maßnahmen - Kontaktbeschränkungen gelten auch in der Gastronomie
Gemeinsamer Aufenthalt von fünf Personen im öffentlichen Raum erlaubt/Stadtweite nächtliche Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot von 1 bis 6 Uhr
Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens wurden für die Landeshauptstadt Düsseldorf neue Schutzmaßnahmen ergriffen. Darunter sind Kontaktbeschränkungen, die sowohl im öffentlichen Raum, als auch in der Düsseldorfer Gastronomie gelten. Entgegen den Ausführungen auf der gestrigen Pressekonferenz sieht der Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung auch eine Reduktion der Kontakte in der Gastronomie vor. Von Annika Mester Statt bisher zehn dürfen sich...