Kultur
"Die Freiheit zu glauben, das Recht zu wissen" - KKVer diskutierten mit Muslimen über Religionsunterricht
"Grundgesetz und Landesverfassung gehen davon aus, dass der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für möglichst alle Religionsgemeinschaften erteilt wird. Damit hätten auch grundsätzlich die über 310.000 muslimischen Schüler in NRW das Recht auf einen islamischen Religionsunterricht. Das liege letztlich auch im Interesse des Staates, weil die religiöse Bildung neben der Reflexion über die Gottesfrage und den Sinn unseres Daseins eben auch wertbildende Fundamente des gesellschaftlichen...