Feste Arbeitsverträge für Honorarkräfte der Musikschule Stadt Marl
Die Stadt Marl wird ihren bislang frei angestellten Honorarkräften bei der Musikschule nunmehr Festverträge nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anbieten. Das Angebot an die freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Folge des „Herrenberg-Urteils“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022. “Grundlegende Verbesserungen” Die Verwaltung hatte in einem intensiven und konstruktiven Austausch mit den Honorarkräften an einer einvernehmlichen Lösung gearbeitet. ...