Kreis Wesel kann insgesamt 106.000 Masken an Bedürftige verteilen
Schutz ist keine Frage des Einkommens
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem Erlass bekanntgegeben, dass bedürftige Menschen in NRW kostenlos medizinische Schutzmasken erhalten sollen. Zu den Bedürftigen gehören nach Vorgabe des Ministeriums Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (erwerbsfähige Personen) und SGB XII (erwerbsunfähige Personen / Menschen im Rentenalter) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungsberechtigte nach dem SGB II werden vom Jobcenter darüber...