Mit Kopftuch wählen – in Duisburg kein Problem
Die Presse berichtete, dass letzten Sonntag in einem Wahllokal in Bergheim einer Wählerin mit Kopftuch zunächst verwehrt wurde, ihre Stimmen abzugeben, da das Verschleierungsverbot eine eindeutige Identifizierung der Wahlberechtigten in Verbindung mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht möglich wäre. Nach heftigem Protest, auch über das Rathaus, wurde erklärt, dass mit Vollverschleierung das Tragen einer Burka, nicht jedoch das Tragen eines Kopftuchs gemeint sei – sie könne...