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Morgens um 7 im ARD Frühstücksfernsehen - KAUFEN IM INTERNET Teil 3 - Uwe H. Sültz - Lokalkompass Ratgeber

Teil 3: KAUFEN IM INTERNET Mangelhafte Ware eines gewerblichen Verkäufers. Was ist zu tun? Handelt es sich um den Kauf von einem gewerblichen Verkäufer, können Sie von Ihrem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen. Prüfen Sie den Mangel, denn Mangel heißt: Die Ware weist nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit auf oder besitzt nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften. Der Verkäufer hat zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung. Das bedeutet,...

  • Dortmund-City
  • 01.02.14
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