Blaulicht
Fahren mit ungültigem Versicherungskennzeichen ist eine Straftat
Achtung! Versicherungskennzeichen sind abgelaufen – Neue Versicherungskennzeichen sind schwarz
Der Versicherungszeitraum für Fahrzeuge mit "kleinem Versicherungskennzeichen" ist immer vom 01. März bis zum letzten Februartag des folgenden Jahres gültig. Ab dem 01.03.2020 haben die gültigen aktuellen Kennzeichen die Farbe schwarz. Wird kein aktuelles Kennzeichen erworben handelt sich bei einem Verstoß nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Ein 30-jähriger Mann aus Oberhausen fuhr am 11.03.2020 gegen 18:00 Uhr mit seinem Roller auf...