Kultur
Neue Coronaschutzverordnung erlaubt unter Bedingungen VHS-Präsenzveranstaltungen
Abstände und feste Sitzplätze
Unter bestimmten Bedingungen dürfen außerschulische Bildungsträger wie die Volkshochschule wieder Veranstaltungen in Präsenzform durchführen. Dies sieht die gültige Coronaschutzverordnung aufgrund der gesunkenen Infektionszahlen vor. Neben den bekannten „AHA“-Hygiene- und Sicherheitsregeln müssen die Teilnehmer an VHS-Veranstaltungen entweder zu der Gruppe der nachweislich Genesenen oder Geimpften gehören, oder einen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bei der...