Wir können's nicht - ihr müsst es wissen
Auskunfts- und Beratungspflichten der Sozialbehörden nach dem SGB I
Die Textbausteine der Jobcenter sind für juristisch nicht geschulte Leistungsberechtigte kaum verständlich. Viele Formulierungen wirken aggressiv, außerdem enthalten Bescheide oftmals Rechtsfehler, die als rechtsverbindlich vorgegaukelt werden. Da wird blindes Vertrauen zur teuren Naivität. Ich will dies an einem älteren Sanktionsbescheid aufzeigen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hier: Wegfall des Arbeitslosengeldes II gemäß § 31...