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EuGH-Urteil: Verkäufer muss bei Mangel Aus- und Einbaukosten erstatten!
Eine erweiterte Haftung ergibt sich nun für alle Händler/Verkäufer von Gütern und Produkten, die zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau in andere Produkte bzw. Güter bestimmt sind. Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 16.06.2011 die Rechte von Käufern gestärkt, die mangelhafte Sachen gekauft und z. B. bei sich im Haus eingebaut haben. Der Verkäufer muss demnach auch die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer nachgelieferten Sache tragen. Der Fall: Ein Bauherr und ein Händler...