15 % Kappungsgrenze
Mieterhöhungen in Dortmund werden ab 01.06.2019 stärker begrenzt
In Dortmund gilt für Mieterhöhungen freifinanzierter Wohnungen (Anpassung an die sog. ortsübliche Vergleichsmiete; § 558 BGB) ab dem 01. Juni 2019 erstmals eine Kappungsgrenze von 15 % statt bisher 20%. Weitere Informationen und einen kostenfreien Ratgeber zum Thema Mieterhöhungen finden Sie unter auf der Internetseite des Mietervereins Dortmund, an der Kampstr. 4 in der Dortmunder Innenstadt.