Märkischer Kreis
Ab Januar 2024 leiten die Jobcenter Kostensenkungsverfahren ein
"Ab Januar werden die Jobcenter dazu übergehen, wieder verstärkt sog. Kostensenkungsverfahren einzleiten. Für viele Bezieher des Bürgergeldes bedeutet dies, sich mit der Leistungsbehörde wieder auseinanderzusetzen. Nach § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, sofern diese als „angemessen“ beurteilt werden. Diese Prüfung hat für die Mietkosten einerseits und die Heizkosten andererseits getrennt zu erfolgen, wobei bei Anwendung einer...