Hartz IV - Hilfeempfänger bangen um ihr Heim
Mit einem eigens in Auftrag gegebenen Konzept hat nun auch der Märkische Kreis die Angemessenheits-Richtlinien für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach SGB II und SGB XII neu definiert und die Mieten drastisch eingeschränkt. Wie viele Leistungsberechtigte nach den neuen Kriterien „zu teuer“ wohnen, ist derzeit noch nicht bekannt. Dies berichtet die WAZ vom heutigen Tage Das "Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis" liegt zur Einsicht...