Amtsgericht Recklinghausen: Mieterin darf Rollator im Hausflur parken
Eine Mieterin darf ihren Rollator im Hausflur parken. Das hat das Amtsgericht Recklinghausen entschieden. (AG Recklinghausen, Az. 56 C 98/13) Der Fall: Eine Mieterin in einem Mehrfamilienhaus war nach einer Operation gehbehindert und auf einen Rollator angewiesen. Sie stellte diesen regelmäßig zusammengeklappt rechts hinter der Hauseingangstür im Hausflur ab, da sie nicht in der Lage war, ihn in den ersten Stock in ihre Wohnung zu tragen. Vermieterpaar ebenfalls gehbehindert Es kam nun zum...