Mietobergrenze

Beiträge zum Thema Mietobergrenze

Ratgeber

JobCenter Essen: Mietobergrenzen noch angemessen?

Die WAZ Essen berichtet am 6.10.2017 über mögliche Folgen der Wohnungssanierungen im Hörster Feld. Doch nicht nur im Hörster Feld sind (Sozial-)Mieter von teils drastischen Mietsteigerungen bedroht. In Frohnhausen, Überruhr oder im Essener Nordviertel wird gleichfalls kräftig modernisiert und entsprechend stehen den (Sozial-)Mietern kräftige Mieterhöhungen ins Haus. Für die Betroffenen heisst das oftmals Abschied nehmen vom geliebten (Wohn-)Umfeld, so sie denn nicht die Mieterhöhung aus eigener...

  • Essen-West
  • 06.10.17
Politik
In Düsseldorf wurden die Mietobergrenzen angepasst. | Foto: Bruni Rentzing / Lokalkompass Düsseldorf

"Soziale Stadt": Mietobergrenzen in Düsseldorf angepasst

In Düsseldorf werden die Mietobergrenzen für Empfänger von Hartz IV oder Grundsicherung angepasst und um rund 15 Cent pro Quadratmeter angehoben. Die Mietobergrenzen gelten vor allem für Arbeitsuchende, die Leistungen für den Lebensunterhalt vom Jobcenter beziehen, oder Grundsicherung im Alter vom Amt für soziale Sicherung und Integration. Aber auch für Asylberechtigte und Flüchtlinge ohne ausreichendes Einkommen können sie wichtig sein. "Mit der Anhebung der Mietobergrenzen trägt die...

  • Düsseldorf
  • 06.11.16
  • 1
  • 2
Politik

Hartz4: Vorerst keine (weitere) Kürzung der "angemessenen" Mieten

Wie die Lokalpresse heute berichtet, wird die Stadt Essen nun doch nicht - wie ursprünglich angekündigt - einen eigenen städtischen Betriebskostenspiegel aufstellen. Ursprüchlich hatte die Stadt geplant, für die kalten Nebenkosten eigens für Essen zu ermitteln. Damit verbunden war die Absicht, die Mietobergrenzen für Hartz4-Berechtigte deutlich abzusenken. Offiziell lässt die Stadt Essen verlautbaren, dass man zwar nach wie vor "glaubt", dass die kalten Betriebskosten in Essen unter dem...

  • Essen-West
  • 31.08.15
  • 1
Politik

Erster Teilerfolg bei Mietobergrenzen ?

Wie heute im Ausschuss für Soziales zu erfahren war, hat sich die Verwaltung den Richtersprüchen der sozialgerichte gebeugt und die seit Einführung der neuen, durch dem Schlüssigen Konzept,erheblich abgesenkten Nettokaltmieten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB, mit den Betriebskosten zusammengelegt und leicht erhöht. Bisher sah die KdU(Kosten der Unterkunft) durch das Schlüssige Konzept folgende Berechnung vor. Nettkaltmiete(für eine Person bis 50m²) 240€ Maximal, und 96,00€...

  • Gladbeck
  • 13.01.15
  • 1
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.