Sozialer Wohnungsbau
Sozialwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verspricht in Art 13: (1) Die Wohnung ist unverletzlich. . . . sofern man denn eine anmieten oder kaufen konnte. Sozialer Wohnungsbau und damit sie Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum liegt in der Verantwortung von Kreisen und Kommunen. Die Entwicklung der Sozialwohnungen im Märkischer Kreis 1990-2018 zeigt einen Rückgang von um 56,12 %. Danach ist der geförderte Mietwohnungsbestand im Märkischen Kreis von 24.717 Wohnungen im...