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Haus & Grund weist auf neues Melderecht ab 1. November hin

Wohnungsgeberbestätigung bei An- und Abmeldung erforderlich - Bekämpfung von Scheinanmeldungen Am 1. November tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Es regelt die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, d. h. des Vermieters bei der melderechtlichen An- und Abmeldung des Mieters neu. Diese Pflicht gab es früher schon einmal, ist dann aber 2002 abgeschafft worden. In der Folge konnte sich jede Person in jeder Wohnung anmelden, ohne dass die Behörde prüfen konnte, ob die Person dort tatsächlich...

  • Dortmund-City
  • 08.10.15
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