Meldeformular

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Bei falschen Angabe der Kontaktdaten droht ein Bußgeld
Anzeigepflicht für private Feiern

Zum 1. Oktober hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Seitdem gilt: Private Feiern aus „herausragendem Anlass“ (Hochzeiten und ähnliches) mit mehr als 50 Gästen müssen dem Ordnungsamt spätestens drei Werktage vorher angezeigt werden, wenn sie nicht in privaten Räumen, sondern zum Beispiel in Gaststätten oder Vereinsheimen stattfinden. Zu diesem Zweck hat die Stadt Hilden unter www.hilden.de/corona ein entsprechendes Meldeformular zur Verfügung gestellt. So können Bürgerinnen...

  • Hilden
  • 07.10.20
Ratgeber
Moers: Der Fachdienst Ordnung erinnert daran, dass seit 1. Oktober Feiern mit mehr als 50 Teilnehmern schriftlich angezeigt werden müssen.  | Foto: Pixabay

Moers: Stadt stellt Meldeformular für Feiern bereit
Feiern mit mehr als 50 Teilnehmern schriftlich angezeigt werden müssen

Der Fachdienst Ordnung erinnert daran, dass seit 1. Oktober Feiern mit mehr als 50 Teilnehmern schriftlich angezeigt werden müssen. Dies regelt die neue Coronaschutzverordnung. Die Anzeige muss bis spätestens drei Werktage vor dem Termin bei der Stadt vorliegen. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Anzeige müssen die verantwortliche(n) Person(en) mit Name, Anschrift und Telefonnummer sowie der Ort der Veranstaltung, Anlass der Veranstaltung und die...

  • Moers
  • 06.10.20
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