Melanie Günther

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Ratgeber
Benötigt ein Kind einen eigenen Vertreter, der pädagogisch wie rechtlich in der Lage ist, den Kindeswillen und seine Rechte zur Geltung zu bringen, kann Melanie Günther vom jeweiligen Richter als Verfahrensbeistand bestellt werden. | Foto: Maren Menke

Melanie Günther darf als Verfahrensbeistand zur Seite stehen
Velberterin legt Fokus auf den Kinderwillen

Bei Gerichtsverhandlungen, speziell vor einem Familiengericht, wird nicht selten über das Kindeswohl entschieden. Daneben sollte aber stets auch der Kindeswille Berücksichtigung finden. Genau diesen nimmt ein sogenannter Verfahrensbeistand in den Fokus. "Er kann als Anwalt des Kindes betrachtet werden", informiert Melanie Günther, die ab sofort im Auftrag des Betreuungsvereins der Bergischen Diakonie diese Aufgabe übernimmt. Im Rahmen einer Weiterbildung hat sie kürzlich das BVEB-Zertifikat...

  • Velbert
  • 04.03.20
  • 1
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