Kreispolizei Mettmann kann vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung nicht ausschließen
Im Keller gelagerter Sperrmüll brannte in Monheim
Zu einem Brand in einem Keller eines Mehrfamilienhauses an der Schöneberger Straße im Berliner Viertel in Monheim am Rhein kam es in der Nacht zu Mittwoch, 29. September. Nach ersten Ermittlungen kann die Polizei eine vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung nicht ausschließen. Gegen kurz nach 1 Uhr nachts hatten Anwohner die Feuerwehr alarmiert, weil sie im Keller des Hauses einen Brand festgestellt hatten. Die Monheimer Feuerwehr war schnell vor Ort und konnte den glücklicherweise nur...