Corona im EN-Kreis
Städte erweitern Maskenpflicht, viele Einrichtungen betroffen
In Zusammenarbeit mit den Städten hat der Ennepe-Ruhr-Kreis die seit Mitte Oktober geltende Allgemeinverfügung zum Schutz vor Corona aktualisiert. Sie ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu finden und gilt ab sofort. Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung werden jetzt mehr Bereiche genannt, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und in denen folglich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Erstmals nennt die Anlage der Verfügung auch Straßen und...