Maskenpflicht

Beiträge zum Thema Maskenpflicht

Ratgeber
Für den Besuch von bestimmten Einzelhandelsgeschäften, wie Schreibwarengeschäften, Buchhandlungen oder Modeläden, sind ein Termin und ein aktueller negativer Schnelltest nötig. | Foto: Heike Cervellera

Neue Coronaregelungen für Einzelhandel und Dienstleistungen
Maske bei gemeinsamer Autofahrt nötig

Durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW und der Allgemeinverfügung des Kreises Wesel ergeben sich auch in Moers neue Vorgaben. Für den Besuch von bestimmten Einzelhandelsgeschäften, wie Schreibwarengeschäften, Buchhandlungen oder Modeläden, sind ein Termin und ein aktueller negativer Schnelltest nötig. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss durch eine offizielle Teststelle belegt sein. Dies gilt für Kinder ab der Grundschule. Die Testpflicht gilt auch für...

  • Moers
  • 30.03.21
Ratgeber
Dieses Urteil könnte maßgebend sein für andere Kommunen in ganz NRW: Per Eilantrag hatte die Stadt Moers gefordert, die Maskenpflicht im Freien in der Innenstadt auszusetzen. | Foto: PR-Foto Köhring

Maskenpflicht im Freien in der Innenstadt gekippt
Stadt Moers setzt Eilantrag durch

Dieses Urteil könnte maßgebend sein für andere Kommunen in ganz NRW: Per Eilantrag hatte die Stadt Moers gefordert, die Maskenpflicht im Freien in der Innenstadt auszusetzen - zumindest für die Zeit des Lockdowns, wenn erwartungsgemäß deutlich weniger Personen dort unterwegs sind. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht Aachen nun stattgegeben. In einem zweiten Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster zudem verfügt, dass auch im unmittelbaren Umfeld des Einzelhandels sowie auf den zum...

  • Moers
  • 16.02.21
Ratgeber
In der Moerser Innenstadt wird die Maskenpflicht ausgesetzt. | Foto: LK

Situation wird bei Beendigung des Lockdowns neu beurteilt
Maskenpflicht in der Fußgängerzone ausgesetzt

Die Stadt Moers setzt ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in der Innenstadt aus. Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten sowie für geschlossene Räume wie Supermärkte, Busse und Bahnen, Arztpraxen, Kirchen, Moscheen sowie das Rathaus gilt nach wie vor. Dort müssen medizinische Masken (OP-Masken oder Standards FFP2 und KN95) getragen werden. Den Hintergrund für die Entscheidung bilden zwei aktuelle Gerichtsurteile. Vor dem Verwaltungsgericht Aachen hatte ein Eilantrag gegen die...

  • Moers
  • 12.02.21
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.