Corona im Kreis
Schutzverordnung mit wenigen Vorgaben
Seit Sonntag, 3. April, und zunächst bis Samstag, 30. April, gilt in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Ennepe-Ruhr-Kreis eine veränderte Coronaschutzverordnung. Mit ihr berücksichtigt die Landesregierung die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Größte Veränderung: Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. In einer Presseinformation betont das NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der...