Ratgeber
Stadt Bergkamen
Die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt bleibt bestehen
Durch die Neufassung der CoronaSchVO wurden teilweise auch die Vorschriften zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens angepasst. Von den Änderungen betroffen sind auch die Regelungen für Märkte. Durch die bis zum 30. September gültige Fassung der CoronaSchVO wurde bestimmt, dass für Verkäufer, Kunden und sonstigen Passanten auf Wochenmärkten durchgängig die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. In der seit 1. Oktober...