Corona im Kreis
Land nutzt Übergangsfrist, lockert aber weiter
Seit Samstag, 19. März, gilt in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Ennepe-Ruhr-Kreis eine veränderte Coronaschutzverordnung. In dieser berücksichtigt die Landesregierung das vom Bundestag beschlossene neue Infektionsschutzgesetz. Dabei nutzt sie auch eine im Gesetz geregelte Übergangsfrist. Diese macht es möglich, Vorgaben bis Samstag, 2. April, zu verlängern. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Coronapatienten in den Krankenhäusern macht die Landesregierung dafür für Nordrhein-Westfalen...