Ratgeber
Stadt Duisburg hat die Corona-Allgemeinverfügung neu gefasst
Verlängerung bis zum 14. Mai
Die Stadt Duisburg hat die Allgemeinverfügung ab dem 27. April bis zum 14. Mai verlängert. Die für Duisburg über die Bestimmungen des § 28b Infektionsschutzgesetz ("Bundesnotbremse") hinaus geltenden Regelungen wurden aktualisiert beziehungsweise neu gefasst. Zu beachten ist: > Die Untersagung der Spielplatznutzung gilt nun in der Zeit von 19 bis 9 Uhr. > In privaten Fahrzeugen gilt nun (mit Ausnahme der fahrzeugführenden Person) bei der gemeinsamen Nutzung durch Personen aus verschiedenen...