Blaulicht
Regelung an Markttagen im Bereich der Horster Straße
Maskenpflicht in Gladbeck-Mitte mit Ausnahmen
Kein Ende nehmen wollen die Diskussionen zum Thema "Maskenpflicht an Wochenmarkt-Tagen". Nun hat die Stadt Gladbeck nochmals reagiert und erklärt in einer neuerlichen Mitteilung die geltenden Regelungen. Wie aus dem Rathaus gemeldet wird, gilt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase für den Wochenmarkt auf dem Marktplatz sowie für die Stände entlang der Horster Straße im Bereich der Fußgängerzone gilt. Das heißt, beim Betreten des Wochenmarktes auf dem Marktplatz und beim Einkauf an den...