Ratgeber
Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV in Nordrhein-Westfalen ab 27. April
Wichtige Informationen der MVG
Aufgrund einer Verordnung der Landesregierung NRW sind Kunden ab nächsten Montag, 27. April, verpflichtet, bei Nutzung des ÖPNV eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Diese Verordnung gilt somit auch für die Fahrgäste der Märkischen Verkehrsgesellschaft (MVG). Hier einige Hinweise: Maskenpflicht – Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung für unsere Fahrgäste Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung dient dazu, die vom Träger der MNB ausgehende Infektionsgefahr zu reduzieren, weil...