Nur noch bei einer hohen Personendichte auf engem Raum
Maskenpflicht im Freien gelockert
Seit Montag gelten neue Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes, welche überwiegend die Maskenpflicht in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenzstufe 1 betrifft. Für die Stadt Duisburg bedeutet dies, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien nur noch bei einer hohen Personendichte auf engem Raum gilt. In Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen, Schaltern und bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes muss daher eine...