Ratgeber
Bogestra Bochum Gelsenkirchen
Wichtige Änderung - Bei Inzidenz über 100: FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste
Im Rahmen der Änderungen beim bundesweiten Infektionsschutzgesetz ist ab morgen, 24. April 2021 (0 Uhr) bei einer Inzidenz über 100* das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder ähnliche) bei der Nutzung des ÖPNV verpflichtend. Medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen (OP-Masken) sind in diesem Fall somit dort nicht mehr zulässig. Dies gilt wie gewohnt in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und Bahngleisen. Auf www.wirbringendichhin.de informieren wir euch ab morgen über die aktuell geltenden Vorgaben...