Ratgeber
Gesundheit
Masern-Impfpflicht gilt ab 1. August
Seine endgültige und vollständige Einführung wurde coronabedingt verschoben, am kommenden Sonntag läuft die Übergangsfrist nun aber aus - in Schulen, Kitas, Flüchtlingsunterkünften, aber auch für Beschäftigte in Arztpraxen und Krankenhäusern gilt ab nächster Woche der Masern-Schutznachweis, das heißt, bestimmte Personengruppen müssen einen ausreichenden Schutz gegen Masern erbringen. Bereits seit dem 1. März müssen alle Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise...