Mehrwegpflicht in Gastronomiebetrieben
Entsorgung Herne sucht Testerinnen und Tester für Mehrwegbehälter
Mehrwegpflicht Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für alle gastronomischen Betriebe, die Essen zum Sofortverzehr in Einwegplastik anbieten – z. B. Menüschalen und Boxen aus Plastik. Für Einweg-Getränkebecher, egal aus welchem Material, gilt die Mehrwegpflicht ebenfalls. Caterer, Lieferdiens-te, Imbissbetriebe und Restaurants müssen dann Mehrwegbehälter als Alternative zu Plastik-Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Anlieferung bereithalten. Diese dürfen nicht...